1. Beratungsgespräch
Für ein Beratungsgespräch in der Kanzlei wird Ihnen in allen
Fällen 130,00 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Im Rahmen dieses ersten Beratungsgesprächs
wird mit Ihnen der Fall besprochen und Sie werden hinsichtlich der Rechtslage, den
Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise beraten.
2. Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren
Die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung
unserer Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der Anwaltsgebühren
ist abhängig vom Gegenstandswert. Gerne kann Ihr individuelles Kostenrisiko vorab
berechnet werden.
3. Abrechnung nach Zeitaufwand
Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit
bietet die Kanzlei Ihnen zu Beginn des Mandates alternativ an, die Tätigkeit auf
Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen abzurechnen. Hierbei erhalten
Sie im Sinne optimaler Kostentransparenz eine genau nachprüfbare Aufstellung über
die erbrachten Tätigkeiten. Die Stundensätze betragen je nach Rechtsgebiet und Bedeutung
der Angelegenheit zwischen 170,00 € und 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Abrechnung
nach Zeitaufwand kommt nur in Betracht, wenn dies vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit
schriftlich vereinbart wird.
4. Pauschalhonorare
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit,
z. B. einem Dauerberatungsmandat, bietet sich ein pauschales monatliches Honorar
an, das auf der Basis des voraussichtlichen Aufwandes (z. B. zwei oder drei Stunden
pro Monat) kalkuliert wird. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen, die
im alltäglichen Geschäftsbetrieb entstehen, zeitnah bearbeiten zu lassen, ohne in
jedem Einzelfall die Kosten zu erfragen.