Die Kanzlei.
Arbeitsrecht.
Consulting.
bAV.
Strafrecht.
Kosten.
Kontakt.

Impressum |News+Links

Vertretung

     Arbeitnehmer

 

· Arbeitsvertragliche Angelegenheiten

· Kündigungen und die Geltendmachung entsprechender Schutzrechte

· Verhandlung von Aufhebungsverträgen

· Fragen des Mutterschutzes und der Elternzeit

· Teilzeit- und Befristungsrecht

· Fragen im Anschluss an die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sowie die Geltendmachung von Arbeitslosengeld

· Zeugnisfragen

       Arbeitgeber

· Konzeption von Arbeitsverträgen

· Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

· Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

· Änderungskündigungen

· Abmahnungen

 

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein sehr vielfältiges Rechtsgebiet, bei dem es viele Besonderheiten zu beachten gilt. Im Interesse der Arbeitsvertragsparteien müssen stets Wechselwirkungen mit angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Steuer- oder dem Sozialversicherungsrecht, im Auge behalten werden.

 

Im sensiblen Bereich des Arbeitsrechts kann eine fundierte außergerichtliche Beratung oft dazu beitragen, Irritationen zwischen den Vertragspartnern zu entschärfen, oder erst gar nicht aufkommen zu lassen. Uneinigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten, lassen sich beispielsweise durch vorausschauende Anfertigung und regelmäßige Überprüfung von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen häufig vermeiden.

 

 

Information

Es wird den Mandanten empfohlen, die Kanzlei möglichst frühzeitig einzuschalten, um größere arbeitsrechtliche Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.